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Steuerbüro Iske

Unsere Leistungen

Alles, was Recht ist:
unser Service für Steuerberatung und Buchhaltung

Wir betreuen Sie umfassend rund um die Themen Steuerberatung, Buchhaltung und betriebswirtschaftliche Planung. Wie viel Arbeit Sie uns überlassen möchten, hängt ganz von Ihnen ab. In diesen Bereichen werden wir gern für Sie aktiv:

Unsere Schwerpunkte:

Steuerberatung

Immer auf dem Laufenden - so könnte man eine der Grundvoraussetzungen im Bereich des Steuer- und Abgabenrechts nennen. Jedes Jahr verändern sich viele Details und es gibt zahlreiche Neuerungen im Bereich der Steuerberatung und des Steuerrechts. Sowohl eine solide Know-How-Basis als auch stetige Weiterbildungen sind unerlässlich um steuerliche Fragen und Angelegenheiten individuell und optimal zu bearbeiten.

Als Steuerkanzlei bieten wir sowohl privaten als auch gewerblichen Mandanten die verschiedene Leistungen der im Rahmen der Steuerberatung an. In der der betrieblichen Steuerberatung umfassen diese in erster Linie die laufende Buchhaltung bzw. Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen. Damit werden die gängigen Bereiche, die meist gesetzlich vorgeschrieben sind, bereits abgedeckt - darüber hinaus bieten wir auch eine frühzeitige wirtschaftliche Beratung und Unterstützung bei Ihrer Unternehmensplanung um frühzeitig die Weichen für ein optimales steuerliches Ergebnis richtig zu stellen. Natürlich decken wir mit unseren Leistungen auch den Bereich der Steuerberatung für Privatpersonen ab. Darunter fallen Ihre persönliche Einkommensteuererklärung, eventuelle Angelegenheiten des  Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts.

Einkommensteuer

Eine der wichtigsten Erhebungsformen der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer, die jeder Arbeitnehmer (der einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachgeht) bzw. dessen Arbeitgeber unmittelbar vom Arbeitslohn an das Finanzamt abführt. 

 

Die Festsetzung der Einkommensteuer erfolgt prozentual, wobei sich die die Höhe der Steuer vor allem nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet. Dieses zu versteuernde Einkommen wird in der vom Steuerpflichtigen abgegebenen Steuererklärung ermittelt.

 

Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung werden beispielsweise Werbungskosten (u.a. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle) steuermindernd berücksichtigt, d.h. sie verringern das zu versteuernde Einkommen. Welche weiteren Ausgaben sich weiter steuermindernd auf das zu versteuernde Einkommen auswirken erläutern Ihnen gerne unser Steuerberater.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Einkommensteuererklärung als abschließende Überprüfung der gezahlten bzw. der noch zu zahlenden Steuer dient, wobei das Finanzamt zu viel gezahlte Einkommensteuer erstattet oder bei zu wenig entrichteter Einkommenssteuer diese nachfordert.

Betriebliche Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung als Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens dient der Ermittlung des Gesamtergebnisses und ist letztendlich Teil der operativen Steuerung des Unternehmens. Damit werden aber auch schon im jeweiligen Wirtschaftsjahr selbst bei der Bearbeitung der Finanzbuchhaltung die Weichen für die Ermittlung der vom Unternehmen zu zahlenden Steuern gestellt.

Schon im Rahmen der laufenden Buchführung beraten wir Sie und können Ihre Unternehmung so frühzeitig steuerlich optimal gestalten.

Betriebliche Lohnbuchhaltung

Die Zahlungsabwicklung und vor allem die Beachtung und Wahrnehmung der zahlreichen Meldepflichten sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Lohnbuchhaltung - daher ist exakte und pünktliche Arbeit gefragt.

In unserem Haus beinhaltet dies auch die komplette Kommunikation mit Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften.

Erstellung von Jahresabschlüssen

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und in diesem Zusammenhang zu erstellenden Steuererklärungen (Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung) werden die Finanz- und Lohnbuchhaltung des Wirtschaftsjahres zusammengeführt und um die Jahresabschlussbuchungen ergänzt. Im Wesentlichen bildet dies die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt. 

Durch vom Gesetzgeber vorgegebener steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann Ihre Unternehmung frühzeitig zukunftsorientiert beraten und steuerlich optimal aufgestellt werden.

Aber auch Investoren, Gläubiger und Inhaber profitieren von dem Jahresabschluss als Informationsgrundlage. Unsere Steuerkanzlei fertigt Ihre Jahresabschlüsse, gleich ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, sowie unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens (AG, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen).

Betriebliche Umsatzsteuer

Neben der Einkommensteuer begegnet uns im Alltag eine weitere der wichtigsten Steuern, nämlich die Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch „Mehrwertsteuer“ genannt

 

Bis auf wenige Ausnahmen wird sie auf alle Konsumgüter oder Dienstleistungen erhoben.

 

Deutlich ersichtlich ist dies auf Rechnungen und/oder Quittungen, wo auf den Nettopreis fast immer die Umsatzsteuer hinzugerechnet wird und somit den Bruttopreis ergibt (Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis (Rechnungsbetrag)).

 

Die Umsatzsteuer wird prozentual erhoben und beträgt in Deutschland derzeit 19% (Regelsteuersatz). Eine Ausnahme des Regelsteuersatzes bilden Lebensmittel und eine weitere Reihe von Waren des Grundbedarfs, auf welche lediglich 7% Umsatzsteuer erhoben werden.

 

Die Umsatzsteuer stellt jedoch für das Unternehmen bzw. den Dienstleister, welche die Umsatzsteuer in Rechnung stellt, keinen „Gewinn“ dar, sondern ist an den Staat abzuführen. Dies geschieht – ähnlich wie bei der Einkommensteuererklärung - durch Abgabe der Umsatzsteuererklärung. 

 

Anders als bei der Einkommensteuererklärung müssen jedoch Betriebe und Dienstleister bereits unterjährig (monatlich oder quartalsweise) dem Finanzamt Mitteilung über die abgerechnete Umsatzsteuer machen und diese an das Finanzamt abführen. Dies geschieht mit der sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung.

 

Die vom Unternehmen/Dienstleister an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuerschuld kann jedoch durch vom Unternehmen/Dienstleister selbst auf eingekaufte Waren oder Dienstleistungen gezahlte Umsatzsteuer (sog. „Vorsteuer“) gemindert bzw. verrechnet werden.

 
 

„Auch in finanziell schwierigen Zeiten stehen wir Ihnen bei der
Optimierung betriebswirtschaftlicher Angelegenheiten beratend zur Seite”

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